Allgemeine Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen im Rahmen von Verträgen, die über die Plattformen

imkerei-manager.de  bzw.  apiary-manager.com

zwischen

net&rights GmbH
Vor den Höfen 39
30826 Garbsen
+49 (221) 2225949
info@netandrights.com,

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 221365,

vertreten durch Oliver Hörster,

USt-Identifikations-Nr.: DE264985977

- im Folgenden „Anbieter“ -

und

Nutzern der genannten Plattformen

- im Folgenden „Kunde“ -

geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software.

(2) Vertragsgegenstand ist die

  a) Überlassung der Software „Imkerei-Manager“ bzw. „Apiary-Manager“ (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) des Anbieters zur Nutzung über das Internet und

  b) Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters.

(3) Dem Anbieter ist es gestattet, beim Hosting und bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, insbes. Abonnements mit unterschiedlichem Funktionsumfang, wählen und diese über den Button „Als Neukunde registrieren“ bzw. „Als Bestandskunde upgrade“ auswählen. Über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss des ausgewählten Produktes ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde mittels Klicken der entsprechenden Checkboxen diese Vertragsbedingungen sowie die separat verfügbare Datenschutzerklärung akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen bzw. akzeptiert hat.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Beginn der Dienstleistung, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(4) Steht zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden das von ihm ausgewählten Produkts mangels Ressourcen nicht zur Verfügung, so teilt der Anbieter dem Kunden dies unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht verfügbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(5) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit.

§ 4 Softwareüberlassung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site des Anbieters unter www.imkerei-manager.de.

(3) Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.

(4) Der Anbieter wird Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit notwendig sind, unverzüglich vornehmen.

(5) Der Anbieter kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die SOFTWARE jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

(6) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht. Eine solche kann jedoch auf Wunsch des Kunden auf Basis einer Individualvereinbarung auf Kosten des Kunden durchgeführt werden.

§ 5 Nutzungsrechte an der SOFTWARE

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß über das Internet mittels Zugriffes durch einen Browser zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

(3) Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oÄ) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

§ 6 Einräumung von Speicherplatz

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server mittels der SOFTWARE Inhalte bis zum vertraglich vereinbarten Umfang ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Kunden hierüber von der SOFTWARE informiert. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Anbieter.

(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(5) Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmäßige Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

(7) Eine vom Kunden verlangte Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übersendung über ein Datennetz oder durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die durch die Herausgabe der Daten sowie deren Versand entstehenden Kosten trägt der Kunde, sofern er sich gegen die Übersendung über ein Datennetz entscheidet.

(8) Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

§ 7 Support

(1) Der Anbieter richtet für Anfragen von Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website des Anbieters angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

(2) Nutzt der Kunde eine kostenlose Version der SOFTWARE, so hat er keinen Anspruch auf Nutzung der Support-Kanäle. Zwar wird der Anbieter im Rahmen der verfügbaren Ressourcen auch solche Anfragen entgegennehmen und bearbeiten. Anfragen von Kunden einer kostenpflichtigen Version der SOFTWARE werden allerdings gegebenenfalls höher priorisiert und bevorzugt behandelt.

§ 8 Unterbrechung / Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.
Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach § 2 (2) dieses Vertrags beträgt 97,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters. Die Verfügbarkeit darf nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

(4) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(5) Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(6) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung seine wahre Identität und Anschrift anzugeben sowie Änderungen selbiger unverzüglich im Kundenbereich zu aktualisieren.

§ 10 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der kostenpflichtigen Version der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters.

(2) Eventuell anfallende Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

(3) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 11 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die Zahlung per SEPA-Überweisung oder per PayPal vornehmen. Zusätzliche Zahlungsmethoden können vom Anbieter jederzeit auf der Homepage angeboten werden.

(2) Die Zahlung der Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

§ 12 Mängelhaftung / Haftung

(1) Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

(2) Sofern Funktionen bzw. Berechnungsmethoden als „experimentell“ oder „Beta“ gekennzeichnet sind, kann der Anbieter deren korrekte Funktion naturgemäß nicht sicherstellen. Solche Funktionen können Kunden bereits während der Entwicklungs- und Testphase auf eigenen Wunsch und ohne rechtliche Verpflichtung des Anbieters bezüglich Inhaltes bzw. Umfang testen. Soweit sich der Kunde auf die Ergebnisse solcher Funktionen verlässt, tut er dies ausschließlich auf eigenes Risiko und übernimmt dafür die volle Verantwortung. Der Kunde kann solche Funktionen jederzeit in den Kontoeinstellungen ein- bzw. ausschalten.

(3) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(4) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(5) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(7) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(8) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter getätigten Leistungen nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Produkt abgegeben wurde.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Ein entgeltlicher Vertrag wird zunächst für drei, sechs oder zwölf Monate geschlossen und verlängert sich automatisch um den ursprünglichen Zeitraum, wenn er nicht mindestens einen Monat vor Ablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis beginnt gemäß den Regelungen im Bereich „Vertragsschluss“.

(2) Ein unentgeltlicher Vertrag („Community-Abo“) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt gemäß den Regelungen im Bereich „Vertragsschluss“ und kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen beendet werden.

(3) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

(4) Der Anbieter wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Anbieters bestehen nicht.

§ 14 Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters in einem gesonderten Dokument informiert, das auf der Homepage verfügbar ist.

§ 15 Datenschutz / Geheimhaltung

(1) Der Kunde wird bei der Nutzung der SOFTWARE die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Anbieter ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO.

(2) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass separat in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden festgelegt werden.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, dh auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

(4) Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Abs. 3 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

§ 17 Sonstiges / Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.

(2) Sind diese Allgemeine Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

(3) Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.

 


 

Auftragsverarbeitungsvertrag

Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Verantwortlichen gemäß Art. 28 DS-GVO

 

zwischen

oben genanntem Kunden

als Verantwortliche/r - nachfolgend "Auftraggeber" genannt –

 

und

 

oben genanntem Anbieter

 

als Auftragsverarbeiter/in - nachfolgend "Auftragnehmer" genannt –

 

- Auftraggeber und Auftragnehmer nachfolgend jeder auch "Partei" und gemeinsam "Parteien" -

Präambel

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber SaaS-Dienstleistungen gemäß der allgemeinen Geschäftsbedienungen (im Folgenden: "Hauptvertrag"). Teil der Durchführung des Hauptvertrags ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ("DS-GVO"). Zur Erfüllung der Anforderungen der DS-GVO an derartige Konstellationen schließen die Parteien den nachfolgenden Vertrag, dessen Erfüllung nicht gesondert vergütet wird, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 1 Gegenstand / Umfang der Beauftragung

(1) Die Zusammenarbeit der Parteien nach Maßgabe des Hauptvertrages bringt es mit sich, dass der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers (nachfolgend "Auftraggeberdaten") erhält und diese ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DS-GVO verarbeitet.

(2) Die Verarbeitung der Auftraggeberdaten durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich in der in Anlage 1 spezifizierten Art sowie in dem dort spezifizierten Umfang und Zweck. Der Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen ist in Anlage 2 zu diesem Vertrag dargestellt. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages.

(3) Dem Auftragnehmer ist eine abweichende oder über die Festlegungen in den Anlagen 1 und 2 hinausgehende Verarbeitung von Auftraggeberdaten untersagt. Dies gilt nicht für die Verwendung anonymisierter Daten.

(4) Die Verarbeitung der Auftraggeberdaten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DS-GVO erfüllt sind.

(5) Die Bestimmungen dieses Vertrages finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei denen der Auftragnehmer und seine Beschäftigten oder durch den Auftragnehmer Beauftragte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, die vom Auftraggeber stammen oder für den Auftraggeber erhoben wurden.

§ 2 Weisungsbefugnisse des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Auftraggeberdaten nur im Rahmen der Beauftragung und ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers iSv Art. 28 DS-GVO (Auftragsverarbeitung), dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Der Auftraggeber hat insoweit das alleinige Recht, Weisungen über Art, Umfang, und Methode der Verarbeitungstätigkeiten zu erteilen (nachfolgend auch "Weisungsrecht"). Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.

(2) Weisungen werden vom Auftraggeber grundsätzlich schriftlich erteilt; mündlich erteilte Weisungen sind vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. Die weisungsberechtigte Person ist identisch mit der bei Kontoerstellung angegebenen natürlichen Person. Die empfangsberechtigte Person ist der Geschäftsführer des Auftragnehmers. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung dieser Personen ist der anderen Partei unverzüglich der Nachfolger bzw. Vertreter in Textform zu benennen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber einen Wechsel der Person des Weisungsberechtigten frühzeitig anzeigen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung beim Auftraggeber gelten die benannten Personen weiter als empfangsberechtigt.

(3) Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.

§ 3 Schutzmaßnahmen des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Zugriff auszusetzen. Unterlagen und Daten sind gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte unter Berücksichtigung des Stands der Technik zu sichern.

(2) Ferner wird der Auftragnehmer alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden (im folgenden "Mitarbeiter" genannt), in Schriftform zur Vertraulichkeit verpflichten (Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO) und die Einhaltung dieser Verpflichtung mit der gebotenen Sorgfalt sicherstellen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Verpflichtung der Mitarbeiter schriftlich oder in elektronischer Form nachweisen.

(3) Der Auftragnehmer wird seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er verpflichtet sich, alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Auftraggeberdaten gem. Art. 32 DS-GVO zu ergreifen und diese für die Dauer der Verarbeitung der Auftraggeberdaten aufrecht zu erhalten.

(4) Eine Änderung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei er sicherstellt, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass die Maßnahmen nicht mehr ausreichend sind und wird sich mit ihm hinsichtlich weiterer technischer und organisatorischer Maßnahmen abstimmen.

§ 4 Informations- und Unterstützungspflichten des Auftragnehmers

(1) Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen von Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Auftraggeberdaten durch den Auftragnehmer, bei ihm im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder durch Dritte wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden in Schriftform oder elektronischer Form informieren. Dasselbe gilt für Prüfungen des Auftragnehmers durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die Meldungen gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 enthalten jeweils zumindest die in Art. 33 Absatz 3 DS-GVO genannten Angaben.

(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Falle des § 4 Abs. 1 bei der Erfüllung seiner diesbezüglichen Aufklärungs-, Abhilfe – und Informationsmaßnahmen im Rahmen des zumutbaren unterstützen. Der Auftragnehmer wird insbesondere unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der Betroffenen durchführen, den Auftraggeber hierüber informieren und diesen um weitere Weisungen ersuchen.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf dessen mündliche oder schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung einer Kontrolle gemäß § 7 Abs. 1 dieses Vertrages erforderlich sind. Ferner wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept für die Auftragsverarbeitung sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung stellen.

§ 5 Sonstige Verpflichtungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Auftraggebers durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung gem. Art. 30 Abs. 2 DS-GVO zu führen. Das Verzeichnis ist dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO und einer etwaigen vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DS-GVO zu unterstützen.

(3) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er – soweit eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht – einen Datenschutzbeauftragten bestellt hat. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind der Homepage zu entnehmen. Ein Wechsel in der Person des betrieblichen Datenschutzbeauftragten/Ansprechpartners für den Datenschutz ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(4) Sollten die Auftraggeberdaten beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, sofern ihm dies nicht durch gerichtliche oder behördliche Anordnung untersagt ist. Der Auftragnehmer wird in diesem Zusammenhang alle zuständigen Stellen unverzüglich darüber informieren, dass die Entscheidungshoheit über die Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlichem“ im Sinne der DS-GVO liegt.

§ 6 Subunternehmerverhältnisse

(1) Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern ("Subunternehmerverhältnis") befugt. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen auch gegenüber den von ihm beauftragten Subunternehmen gelten.

(2) Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z.B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Bewachungsdienste, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

§ 7 Kontrollrechte

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich regelmäßig von der Einhaltung der Regelungen dieses Vertrages, insbesondere der Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 3 dieser Vereinbarung, zu überzeugen. Hierfür kann er z.B. Auskünfte des Auftragnehmers einholen, sich vorhandene Testate von Sachverständigen, Zertifizierungen oder internen Prüfungen vorlegen lassen oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten selbst persönlich bzw. durch einen sachkundigen Dritten prüfen lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer steht.

(2) Der Auftraggeber wird Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchführen und angemessene Rücksicht auf die Betriebsabläufe des Auftragnehmers nehmen. Über den Zeitpunkt sowie die Art der Prüfung verständigen sich die Parteien rechtzeitig.

(3) Der Auftraggeber dokumentiert das Kontrollergebnis und teilt es dem Auftragnehmer mit. Bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, die der Auftraggeber insbesondere bei der Prüfung von Auftragsergebnissen feststellt, hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Werden bei der Kontrolle Sachverhalte festgestellt, deren zukünftige Vermeidung Änderungen des angeordneten Verfahrensablaufs erfordern, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen Verfahrensänderungen unverzüglich mit.

§ 8 Rechte Betroffener

(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von dessen Pflichten nach Art. 12 bis 22 sowie Art. 32 bis 36 DS-GVO. Er wird dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Werktagen, die gewünschte Auskunft über Auftraggeberdaten geben, sofern der Auftragnehmer nicht selbst über die entsprechenden Informationen verfügt.

(2) Macht der Betroffene seine Rechte gemäß Art. 16 bis 18 DS-GVO geltend, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, die Auftraggeberdaten auf Weisung des Auftraggebers unverzüglich, spätestens binnen einer Frist von 7 Werktagen zu berichtigen, löschen oder einzuschränken. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Löschung, Berichtigung bzw. Einschränkung der Daten auf Verlangen schriftlich nachweisen.

(3) Macht ein Betroffener Rechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung hinsichtlich seiner Daten, unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten und wartet dessen Weisungen ab. Ohne entsprechende Einzelweisung wird der Auftragnehmer nicht mit der betroffenen Person in Kontakt treten.

§ 9 Vergütung

(1) Ein Entgelt für diesen Auftrag wird nicht gefordert.

(2) Die im Folgenden in diesem Abschnitt genannten Vergütungen fallen nicht für Verbraucher an.

(3) Soweit der Auftraggeber Unterstützung nach § 8 für die Beantwortung von Anfragen Betroffener benötigt, hat er die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.

(4) Soweit der Auftraggeber nach § 7 Kontrollrechte ausüben wird, orientiert sich die vorab zu vereinbarender Höhe des Entgelts an einem festzulegenden Stundensatz des für die Betreuung vom Auftragnehmer abgestellten Mitarbeiters.

(5) Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Weisungen nach § 2, so hat er durch diese Weisung entstehende Kosten zu erstatten.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Ist der Hauptvertrag ordentlich kündbar, gelten die Regelungen zur ordentlichen Kündigung entsprechend. Im Zweifel gilt eine Kündigung des Hauptvertrags auch als Kündigung dieses Vertrags und eine Kündigung dieses Vertrages als Kündigung des Hauptvertrages.

(2) Der Auftraggeber ist jederzeit zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt, Bestimmungen der DS-GVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will. Bei einfachen – also weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen – Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zunächst eine angemessene Frist, innerhalb welcher der Auftragnehmer den Verstoß abstellen kann. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist steht dem Auftraggeber sodann das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

§ 11 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

(1) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Verlangen alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht, vollständig und unwiderruflich löschen. Dies gilt auch für Vervielfältigungen der Auftraggeberdaten beim Auftragnehmer, wie etwa Datensicherungen, nicht aber für Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung der Auftraggeberdaten dienen. Solche Dokumentationen sind vom Auftragsnehmer für eine Dauer von 30 Tage aufzubewahren und auf Verlangen an den Auftragsgeber herauszugeben.

(2) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Löschung schriftlich bestätigen. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgerechte Rückgabe bzw. Löschung der Daten beim Auftragnehmer in geeigneter Weise zu kontrollieren; § 7 Abs. 2 dieses Vertrags gilt hierfür entsprechend.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln.

§ 12 Haftung

(1) Die Haftung der Parteien richtet sich nach Art. 82 DS-GVO. Eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber wegen Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag oder dem Hauptvertrag bleibt hiervon unberührt.

(2) Die Parteien stellen sich jeweils von der Haftung frei, wenn eine Partei nachweist, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden bei einem Betroffenen eingetreten ist, verantwortlich ist. § 11 Abs. 2 S. 1 gilt im Falle einer gegen eine Partei verhängte Geldbuße entsprechend, wobei die Freistellung in dem Umfang erfolgt, in dem die jeweils andere Partei Anteil an der Verantwortung für den durch die Geldbuße sanktionierten Verstoß trägt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer iSd § 273 BGB hinsichtlich der zu verarbeitenden Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen ist.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

(3) Die Regelungen dieses Vertrags gehen im Zweifel den Regelungen des Hauptvertrags vor. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen einer Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.

(4) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(5) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.


 

Anlage 1 – Konkretisierung von Art., Umfang und Zweck der Datenverarbeitung

Der Auftraggeber nutzt die SaaS-Lösung des Anbieters, um dort selbstständig eigene Daten über sich, seine Mitarbeiter sowie seine imkerliche Tätigkeit zu speichern. Der Auftragnehmer verarbeitet diese Daten, sofern dies für die Funktionen der Software und / oder die Durchführung des Vertrages notwendig ist.

Anlage 2 – Beschreibung der Datenarten und der Kategorien betroffener Personen

Art der Daten

Gegenstand der dieser Vereinbarung sind folgende Datenarten und -Kategorien:

       Personenstammdaten

       Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail)

       Vertragsstammdaten

       Protokolldaten

 

Kreis der Betroffenen

Der Kreis der durch diese Zusatzvereinbarung Betroffenen umfasst:

       Kunden und Interessenten des Auftraggebers

       Mitarbeiter und Lieferanten des Auftraggebers

 

25.10.2023 / v1.00